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09/10/2018Was ist der Stromliefervertrag?
In der Energiewirtschaft bezeichnet man den zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Endkunden (Verbraucher) und dem Stromlieferanten (Energieversorgungsunternehmen, also Stromerzeuger oder -Verkäufer) als Stromliefervertrag.
Meist wird vom Verbraucher ein Vertrag mit dem Energielieferanten abgeschlossen, welcher die Versorgung mit elektrischen Strom oder Gas, sowie die eigentliche Netznutzung umfasst.
Die Netzgebühr, also die anfallenden Kosten der Stromnetzbetreiber, welche für die Netzdurchleitung des Stromes berechnen, wird als Grundgebühr bezeichnet. Diese zahlt der Stromlieferant an den Netzbetreiber und legt diese Kosten für den Verbraucher um. Daneben besteht für die Verbraucher ebenso die Möglichkeit, Stromlieferverträge mit Stromlieferanten abzuschließen, bei denen diese Gebühren direkt an die Netzbetreiber zahlbar sind.
Grundsätzlich wird also zwischen dem Stromlieferanten und dem Endkunden ein einfacher Vertrag zur Regelung von Preis und Vertragsdauer, Liefermenge usw. geschlossen. Der Energiepreis, also der Preis der Kilowatt-Stunde wird vom Stromlieferanten garantiert und alle anderen Positionen (Grundgebühr sowie anfallende gesetzliche Abgaben) werden meist in der jeweils anfallenden Höhe direkt an den Endkunden weitergegeben.
Die Arten der Energiebelieferung
In Deutschland gibt es unterschiedliche Versorgungsverhältnisse:
1) Individuelle Energielieferverträge „außerhalb der Grundversorgung“ (früher Sonderverträge genannt),
2) Grundversorgung und die
3) Ersatzversorgung.
Einen Überblick über die jeweiligen Unterschiede der geltenden Stromlieferverträge finden Sie hier (Klick führt zur zoombaren PDF-Darstellung):
Was steht im Stromliefervertrag?
Zu den Bestandteilen eines Stromliefervertrages gehören Namen und Adressen der Vertragspartner, die zu beliefernde Verbrauchsstelle, der jährlich anfallende Verbrauch in kWh, der Belieferungszeitraum, der Kilowattstunden- und Grundgebühr-Preis, die Versorgungsart sowie einzelne Vertragsklauseln bez. Bedarfsdeckung und technischer Regelungen, die Kündigungsfrist und die allgemeine Bedingungen.
Die einzige Voraussetzung ist ein der Wohnung oder dem Haus zugeteilter eigener Zähler und ein gemeldeter Wohnsitz dort.
Was ist die sogenannte Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung wird gewährleistet, wenn der Energielieferung am Zählpunkt (noch) kein existierender Stromliefervertrag zugeordnet werden kann oder aber, wenn der Stromerzeuger/Stromlieferant in die Insolvenz geht.
Das Versorgungsverhältnis entsteht in diesem Fall dann ganz automatisch und wird nach drei Monaten beendet, bzw. geprüft. Jeder Verbraucher kann während dieser Zeit ohne Geltung der Kündigungsfrist des Grundversorgers einen neuen Stromlieferanten mit der Stromlieferung beauftragen. Dies sollte man auch tun, denn die Preise der Grundversorger sind im nationalen Vergleich meist recht hoch.
Wie sieht ein Stromliefervertrag aus?
Hier haben wir beispielhaft einige Stromlieferverträge abgebildet (Klick führt zur zoombaren PDF-Darstellung):